(Bachelor)

Allgemeine Informationen

Ziele
Die Praxisphase trägt wesentlich zu einer praxisorientierten Ausbildung
 an der Beuth Hochschule bei. Ein Semester lang (19 Wochen)
 sollen die Studierenden, die bereits vier Semester studieren, ihre Kenntnisse in der Praxis erweitern und überprüfen,
 die tatsächlichen Produktionsabläufe kennenlernen und neue Ausbildungsinhalte in die 
betriebliche Anwendung einbringen.

Ausbildungsstand
Die Studierenden der Druck- und Medientechnik haben häufig bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung
 in der Branche hinter sich oder anderweitig Berufserfahrung gesammelt.
 Die ersten vier Semester wurden erfolgreich abgeschlossen, mit Inhalten wie Grundlagen der Drucktechnik 
und Weiterverarbeitung, der digitalen Druckvorstufe und Bildbearbeitung, Grundlagen der graphischen 
Gestaltung und Betriebswirtschaftslehre.
 Darüberhinaus konnten weitere Inhalte vertieft werden, vor allem fachspezifische Gebiete, d.h. Drucktechnik,
 Wirtschaft und Digitale Medien. Der Student (die Studentin) in der Praxisphase bringt also sowohl umfassende 
Kenntnisse als auch praktische Erfahrung mit.

Voraussetzungen
Der Arbeitsplatz im Betrieb soll vor allem Arbeitsinhalte umfassen, die der Tätigkeit eines Bachelors
 entsprechen. Natürlich können neben diesen ingenieurmäßigen Aufgaben auch andere Teilaufgaben
wahrgenommen werden. Der Student sollte einer Gruppe mit festem
 Aufgabenbereich angehören, in die er sein bisheriges Wissen angemessen einbringen kann.
 Selbstverständlich sollte es sein, daß der Student eine Erläuterung über die Einordnung seines 
jeweiligen Arbeitsbereichs in den gesamten Betriebsablauf erhält.

Anleitung
Während ihrer Tätigkeit sollen die Studierenden von zwei Seiten begleitet werden:
 von Seiten des Betriebes, der die Anleitung im Rahmen der täglichen Arbeit übernimmt,
 aber auch weiterhin von der Beuth Hochschule. So soll ein betreuender Hochschullehrer
den Studenten an seinem Arbeitsplatz besuchen und sich ein Bild von der Tätigkeit machen.
 Dadurch wird auch der Kontakt der Ausbildungsstätte mit dem Betrieb gestärkt,
 können Anregungen aus der Praxis aufgenommen und vor Ort etwaige Probleme diskutiert werden.
Daneben besucht der Studierende während der Praxisphase weiterhin eine Lehrveranstaltungen
an der Hochschule (immer Freitags früh): Die Lehrveranstaltung „Medienwirtschaft in der Praxis“.

Vertragliche Regelungen während der Praxisphase
Die Beuth Hochschule hat eine Ordnung für das praktische Studiensemester erlassen, die bei Bedarf erhältlich ist.
 Dort ist unter anderem ein Muster-Vertrag zu finden, der zwischen der Hochschule, dem Studierenden und
 dem Betrieb geschlossen werden muß. Es wird kein Arbeits- sondern ein Ausbildungsvertrag begründet,
 damit vereinfacht sich die Verwaltung und Betreuung der Studierenden für den Betrieb:

Arbeitszeit
Dauer der Tätigkeit 19 Wochen (zusammenhängend), Beginn mit der Vorlesungszeit (i.d.R. 1.April / 1.Oktober), Ausnahmen (plus/minus vier Wochen bzw. 1 Monat) sind möglich. Arbeitszeit Vollzeit nach betrieblicher Regelung, mit Ausnahme der Teilnahme an der begleitenden Lehrveranstaltung Freitags in der Hochschule (Sonderregelungen, falls sich der Betrieb nicht in oder nahe bei Berlin befindet, s.u.).

Urlaub, Freistellung, Krankheit
Ein Urlaubsanspruch entsteht nicht. Eine kurzzeitige Freistellung aus persönlichen Gründen kann der Betrieb gewähren. Bei Krankheit hat ab dem dritten Tag ein Attest vorzuliegen; bei längerer Krankheit muß die Fehlzeit nachgearbeitet werden, sonst kann ein erfolgreicher Abschluß des Praktischen Studiensemesters gefährdet sein.

Versicherungen
Der Student bleibt während der Ausbildung auch rechtlich Student und als solcher krankenversichert (in der studentischen KV), unfallversichert, und sozialversicherungsfrei. Das Haftpflichtrisiko am Praxisplatz regelt der Betrieb durch eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung

Entgelt, Steuer
Dem Studierenden sollte ein angemessenes Entgelt gezahlt werden. Für die Abführung von Steuern ist der Student selbst verantwortlich.

Ausbildungsplan
Die zu bearbeitenden Tätigkeitsinhalte werden in einem Ausbildungsplan als Anlage zum Ausbildungsvertrag festgehalten. Der Betrieb benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, die Hochschule eine betreuende Lehrkraft, die auch durch Betriebsbesuche die Betreuung am Arbeitsplatz wahrnimmt.

Praxisbericht, Zeugnis
Weiterhin verpflichtet sich der Betrieb, den vom Studenten zu erstellenden Praxisbericht regelmäßig zu überprüfen, sowie ein Zeugnis über Dauer, Inhalt und Erfolg der Ausbildung zu erstellen.

Gesetzlicher Mindestlohn
Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf der Webseite Arbeitsrecht.de.

Weitere Tätigkeit der Studenten
Nach dem erfolgreichen Einsatz in der Praxisphase fertigt der Studierende die Abschlussarbeit an. Meist sind dafür weitere Kontakte zu den Betrieben sinnvoll: Zum Teil werden praxisorientierte Projektaufgabe auch in der Abschlussarbeit bearbeitet, die vorzugsweise reale Aufgabenstellungen im Betrieb sein sollten. So kann der Betrieb bei Interesse beider Seiten weiter mit dem Studierenden in Kontakt bleiben und vielleicht nach dem erfolgreichen Abschluß einen qualifizierten Mitarbeiter einstellen.

Ansprechpartner
Prof. Dr. Franziska Loh
 Beuth Hochschule für Technik Berlin,
Luxemburger Straße 10, 13353 Berlin
Tel.: 45 04-52 13
Fax: 45 04-21 13
franziska.loh@Beuth-Hochschule.de

Informationen für Studierende

Einmal pro Semester werden Info-Veranstaltungen zu allen Fragen der Praxisphase
angeboten, bitte beachten Sie die Aushänge (Vortrag Infoveranstaltung).
Die Studierenden suchen sich ihre Ausbildungstelle selbst. Die Beuth Hochschule stellt Informationen zu bisherigen
 Ausbildungsbetrieben in den folgneden Listen zur Verfügung (die Angabe eines Themas ist lediglich von einem ersten
Vertrag abgeleitet, eventuell sind andere Themen im Betrieb möglich):
•    Betriebe in Berlin
•    Betriebe im Ausland
Weitere Infos können beim Beauftragten für die Praxisphase erfragt werden.
Zur Vertragsunterzeichnung in der Beuth Hochschule sind einzureichen:

Arbeitsvertrag
Mustervertrag, beidseitig ausgedruckt, 3 Exemplare, mit den Unterschriften des Betriebs und des Studenten/der Studentin.

Ausbildungsplan
Frei formulierter Text, Schreiben des Betriebes zu den Aufgaben des jeweiligen Studenten/-in. Umfang 1/2 bis 1 Seite. Wird Bestandteil des Vertrages. Dient der Zuordnung eines inhaltlich geeigneten Hochschullehres als Betreuer/-in.

Leistungsnachweis
Vorlage des aktuellen Leistungsnachweisen, im Bachelor müssen mindestens 80 Credits nachgewiesen werden. Abweichende Regelungen für Diplom-Studierende auf Anfrage

Information(-en) zum Betrieb
Imagebroschüre, Ausdruck aussagekräftiger Internet-Seiten, o.ä. Informationen über Art des Betriebes, angebotene Produkte bzw. Dienstleistungen, Anzahl der Mitarbeiter, …
Entfällt bei Betrieben aus dem aktuellen Betriebsverzeichnis der Hochschule bzw. des Studienganges.

Information zum betrieblichen Betreuer/-in
Die Beuth Hochschule verlagert für ein Semester die Ausbildung in den Betrieb. Es muß daher sichergestellt sein, das im Betrieb aus Betreuer/-in zur Verfügung steht, der die Qualifikation eines Lehrbeauftragten besitzt (Hochschulabschluß, Ingenieur, Bachelor, Meister mit Ausbildungsberechtigung).
Entfällt bei Betrieben aus dem aktuellen Betriebsverzeichnis der Hochschule bzw. des Studienganges.

Eine Vertragsunterzeichnung ohne diese Unterlagen ist nicht möglich. Bitte reichen Sie alle Unterlagen 
in Ihrem eigenen Interesse nur komplett ein. 
Die Abgabe ist auch in den Semesterferien möglich (Hinterlegung im Sekretariat).

Die Vertragsdauer muss genau 19 Wochen betragen, andernfalls muss der Mindestlohn gezahlt werden (s.o.). 
Verträge, die 19 Wochen überschreiten aber kein Gehalt vereinbaren das mindestens dem Mindestlohn 
entspricht können nicht unterzeichnet werden. Verträge für eventuell anschließende freiwillige Praktika 
werden nicht von der Beuth HS unterschrieben und sind zweiseitig zwischen Studierendem/r und 
Unternehmen zu vereinbaren.

Die Praxisphase muss mit Abgabe von Bericht und Zeugnis bis zum Semesterende (31.3./30.9.) abgeschlossen 
werden, sonst kann keine Zulassung zur Abschlussarbeit im anschließenden Semester erfolgen.

Vertragsformular

Grundlage für die Praxisphase und das Vertragsformular ist die „Ordnung für Praxisphasen“. 
Bitte drucken sie das folgende Vertragsformular beidseitig aus (Vorder- und Rückseite, Schön- und Widerdruck bzw. Duplexdruck), 
bringen sie zur Vertragsunterzeichnung drei Exemplare mit, die bereits von dem Praxisbetrieb und ihnen unterzeichnet sind.

BHT Vertrag Praxisphase (deutsch)
Vertrag für die Praxisphase (englisch)

Vertragsunterzeichnung

Zur Vertragsunterzeichnung sind mitzubringen:

  • Drei Vertragsexemplare, unterzeichnet von Betrieb und Studierendem/r
  • Ein Ausbildungsplan, unterschrieben vom Betrieb
  • Studiendokumentation (mit mindestens 80 Credits)
  • Infos zum Betrieb (falls nicht auf der Liste)
  • Infos zum/r Betreuer/in (falls nicht mit akademischem Titel bereits genannt in Vetrag oder Ausbildungsplan)

Die Vertragsunterzeichnung erfolgt persönlich, alternativ können die Unterlagen im Sekretariat des Fachbereichs für mich abgegeben werden. In diesem Fall eine kurze Mail an mich senden, vor allem bei Abgabe in der vorlesungsfreien Zeit. Nach Bearbeitung der Unterlagen werden diese wieder im Sekretarait hinterlegt.

Anerkennung vorheriger Tätigkeiten als praktische Ausbildung

Einem Studierenden können auf seinen Antrag Tätigkeiten als praktische Ausbildung anerkannt werden, wenn

  • die Eigenart dieser Tätigkeiten den Inhalten des Studienganges Druck- und Medientechnik entspricht,
  • diese Tätigkeiten 34 Wochen in Vollzeitform oder bei Teilzeitform einen äquivalenten Zeitraum in höchstens drei zeitlich getrennten Abschnitten umfaßten (entspricht 68 Wochen halbtags),
  • deren Beginn nicht mehr als fünf Jahre vor der Antragstellung liegen,
  • darüber Zeugnisse der Beschäftigungsstellen vorliegen und
  • er /sie einen Bericht über seine / ihre Tätigkeiten einreicht, der dem Praxisbericht entspricht.

Ein Antrag (formloses eigenes Anschreiben) ist mit den erforderlichen Unterlagen (Bericht und Zeugnis) 
beim Dekan / bei der Dekanin einzureichen (Hiermit beantrage ich die Anerkennung der Praxisphase durch meine Tätigkeit bei Firma Xy, Briefbogen mit Absender). Das (oder die) Zeugnis/se reicht als quantitatives Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung, eine Bewertung interessiert die Hochschule nicht. 
Über den Antrag entscheidet der / die zuständige Fachbereichsbeauftragte. Auch im Falle der Anerkennung muss die Lehrveranstaltung Medienwirtschaft in der Praxis absolviert werden.

Der Praxisbericht muss vom Betrieb unterzeichnet sein, das Zeugnis muss im Original eingereicht werden oder zumindest als Original gemeinsam mit einer Kopie vorgezeigt werden. Ausbildungszeiten werden nicht anerkannt.

Sollte es Probleme bei der Frage geben, ob die Tätigkeiten den Inhalten des Studienganges Druck- und Medientechnik entsprechen, empfiehlt sich vorab eine Rücksprache.